„Fast jeder zweite Flüchtling obsiegt vor Gericht gegen das Asyl-Bundesamt. In durchschnittlich gut 40 Prozent der Fälle, in denen im vergangenen Jahr Verwaltungsgerichte über Asylklagen inhaltlich entschieden, wurde der ablehnende Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zugunsten der Flüchtlinge korrigiert. Bei Flüchtlingen aus zwei der wichtigsten Herkunftsländer, Syrien und Afghanistan, ist die Erfolgsquote vor Gericht noch höher: jeweils mehr als 60 Prozent. Diese „bereinigte“ gerichtliche Schutzquote geht aus einer Antwort der Bundesregierung zur Asylstatistik 2017 auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Süddeutschen Zeitung  vorliegt.“

http://www.sueddeutsche.de/politik/asyl-fluechtlinge-klage-gericht-1.3918139. [24.03.2018]

 

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